„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen,
hat das Recht, Steuern zu sparen.“
(Bundesfinanzhof, 1965)
Wir möchten Ihnen bei der teilweise lästigen Pflicht helfen, Ihre Steuern zu erklären. Doch wer erklärt Ihnen die Steuergesetze?
Daneben möchten wir Sie gerne bei der steuerlichen Gestaltung beraten, um „Steuern zu sparen“.
Zu unserem Beratungszählt die gesamte Palette der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen – wir machen das, was wir von der Pike auf gelernt haben und können:
• Anfertigung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlusses
• Erledigung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung einschließlich
• Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen
• Steuerberatung/-gestaltung
• Betriebswirtschaftliche Beratung
• Existenzgründungen
• Unternehmensnachfolge
• Betreuung von Vereinen
• Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten
• Vermögensübertragungen
• Gutachten und Analysen
• Abwicklung von Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Bei rechtlichen Fragen geben wir Sie vertrauensvoll in die Obhut der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wessel & Plückebaum, unserem Kooperationspartner.